Das Ziel der privaten Krankenversicherung ist, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine individuelle Absicherung im Krankheitsfall für jeden Einzelnen zur Verfügung zu stellen.
Die GKV bietet einen Versicherungsschutz, der die Grundbedürfnisse am Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung abdecken soll. Doch wird dieser Schutz systematisch abgebaut, weil die eingenommenen Gelder nicht mehr mit den Ausgaben gedeckt sind. Bedingt durch einen Abbau der Leistungen und einer gleichzeitigen Explosion der Kosten haben sich immer mehr private Anbieter am Markt etabliert.
Alle nicht versicherungspflichtigen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Selbständige (hauptberuflich selbständig Erwerbstätige)
Freiberuflich Tätige (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Notare, Steuerberater, Ärzte)
Beamte (auch im Ruhestand oder in der Ausbildung)
Angestellte und Arbeiter mit einem Arbeitseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 57.600,00 Euro das entspricht 4.800,00 Euro im Monat (bei 12 Monatsgehältern pro Jahr)
Zur Bestimmung in der Gehaltsberechnung des Bruttoeinkommens für den Arbeitnehmer wird das regelmäßige Arbeitsentgelt herangezogen:
-Arbeitsentgelt,
-Vermögenswirksame Leistungen,
-Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld,
-Pauschale Überstundenvergütungen,
-Zulagen,
-Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal.
Nicht zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zählen dagegen:
-Pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge,
-Zuschläge aufgrund des Familienstandes (z.B. Kindergeld),
-Fahrtkostenersatz,
-Vergütungen für Überstunden.
Es gilt die Regelung, dass Beschäftigte dann versicherungsfrei werden, wenn sie mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, also die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und des kommenden Jahres überschreiten.
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